Bundesverwaltungsgericht entscheidet für gentechnikfreie Imkerei und Landwirtschaft

29. Februar 2012
Rubrik: Gentechnik
Von: e.r.

Landwirt muss gentechnisch veränderte Pflanzen auch bei Unkenntnis der Verunreinigung des Saatguts vernichten.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (29.2.2012) entschieden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auch dann zu beenden ist, wenn dem Landwirt bei der Aussaat die Verunreinigung des Saatguts nicht bekannt war.

Pressemitteilung des BVerwG vom 29.2.2012